Behandlung von Clusterkopfschmerzen mit Sauerstoff

Basiswissen

Sauerstoff ist eine gut wirksame Akuttherapie für die Clusterkopfschmerz-Attacke. Die Wirkung ist am besten, wenn die Behandlung sofort bei Beginn der Attacke erfolgt. Wichtig ist die ausreichend hohe Dosierung von mindestens 7 Litern/Minute, oftmals eher 12-15 Liter/ Minute für 20 Minuten. Selten kann ein Rebound-Kopfschmerz, bei dem die Schmerzen nicht anhaltend kupiert werden, sondern nur „aufgeschoben“ werden und nach 10–15 Minuten wiederkehren, auftreten. Dies führt zu einer scheinbaren Zunahme der Attackenfrequenz, da eine lange Attacke in viele kurze wiederkehrende Attacken unterteilt wird. In diesem Fall wird eine Therapiepause und die Anwendung alternativer Medikamente empfohlen. Sauerstoff eignet sich nicht als prophylaktische Therapie.

Wichtig zu wissen

Neben der guten Wirksamkeit stellt die Sauerstofftherapie vor allem auch eine nebenwirkungsarme Therapieoption dar. Bestehen Kontraindikationen für eine Behandlung mit einem Triptan, z.B. bei hohem kardiovaskulärem Risikoprofil, ist Sauerstoff eine wichtige Therapiealternative, bspw. kann Sauerstoff auch in der Schwangerschaft oder Stillzeit angewendet werden. Eine Ausnahme bilden Patienten mit einer ausgeprägten COPD, bei denen durch das vermehrte O2-Angebot die Gefahr einer Verminderung des Atemreflexes droht.
Grundlegend gilt: Je früher in der Attacke therapiert wird, desto erfolgreicher ist die Aussicht auf eine wirksame Linderung. Für die Nutzung unterwegs können 2l-Sauerstoffflaschen verordnet werden. Für eine gut wirksame Anwendung wird eine Gesichtsmaske ohne Rückatmung (Non-Rebreather-Maske) mit Reservoir empfohlen. Sauerstoff-Konzentratoren sind nicht geeignet, da diese nicht die erforderliche Sauerstoffkonzentration von 100% erreichen.
Achtung: ClusterPatienten sind häufig Raucher und sollten über die Gefahren beim Einsatz offener Flammen in der Nähe von Sauerstoffflaschen aufgeklärt werden.

Empfehlung für Ärzte

Für die Verordnung ambulanten Sauerstoffs benötigt man bei gesetzlich versicherten Patienten ein Hilfsmittelrezept bzw. ein Privatrezept bei privat versicherten Patienten. Immer seltener wird von den Kassen auch ein Attest für die Kostenübernahme gefordert. Das konkrete Vorgehen samt entsprechenden Hilfsmittelverzeichnisnummern sowie einer Attestvorlage findet sich auf der Website der DMKG (www.dmkg.de).

Referenzen

 

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2025
Autor: Dr. med. Ozan Emre Eren, Dr. med. Katharina Kamm

 

dmkg attacke clusterkopfschmerzen flyer

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